Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen, Leistungen

(1) Der Auftragnehmer Statistik Writing, Inhaber Maik Filusch, Am Berlin Museum 6, 10969 Berlin (im Folgenden: Auftragnehmer) bietet Coaching-Leistungen gegenüber Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeber) an.

(2) Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann lediglich den Erfolg bestimmter statistischer Auswertungen und Umsetzungen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten und gängigen wissenschaftlichen Methoden. Ein bestimmtes Ergebnis beim Auftraggeber (z.B. das Bestehen von Prüfungen, Publikationserfolg oder spezifische Forschungsergebnisse) ist nicht geschuldet. Hinweise zu möglichen Erfolgen in der Beratung dienen lediglich zur Orientierung und Motivation des Auftraggebers.

(3) Sofern sich im Laufe der weiteren Zusammenarbeit die Anforderungen maßgeblich ändern oder sich herausstellt, dass der tatsächliche Aufwand erheblich über den bei Vertragsschluss abzusehenden Arbeitsaufwand des Auftragnehmers hinausgeht, klären die Parteien gemeinsam, wie der Leistungsumfang und die Kosten anzupassen sind. Diese Klärung erfolgt, bevor der Auftragnehmer Mehrleistungen erbringt.

(4) Die Leistungen des Auftragnehmers werden nur zu dessen Geschäftszeiten erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Beratungen abzulehnen, die für die Erfüllung des Vertragszweckes nicht zielführend sind oder die sich aufgrund terminlichen Drucks auf Seiten des Auftraggebern nicht umsetzen lassen. Geschuldet sind keine Werkleistungen (z.B. Ghostwriting).

(5) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag an Anbieter erteilt, indem er das individuelle Angebot des Auftragnehmers durch Bestätigung am Telefon oder schriftlich oder per E-Mail annimmt.

(2) Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer gespeichert.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Telefonate, Videocalls und sonstige mündliche Vertragsverhandlungen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen kann. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Aufzeichnung hierüber informiert. Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gespeichert.

(4) Vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übermittelte Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Danach gilt die Annahme des Auftraggebers als neues Angebot des Auftraggebers an den Auftragnehmer.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm eingegebenen bzw. an den Anbieter übermittelten oder zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Sollten die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.

(2) Der Auftraggeber versichert nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zurzeit keine Beratungsleistungen von Mitbewerbern des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. Dies kann die Leistung des Auftragnehmers erheblich beeinflussen.

(4) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass der Anbieter seine Leistungen reibungslos und rechtzeitig erbringen kann.

(5) Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer keine medizinische, psychologische, steuerrechtliche oder juristische Beratung erbringt.

§ 4 Ablehnung von Auftraggebern / Abbruch des Coachings

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft abzulehnen, wenn es zu Verstößen des Auftraggebers gegen die Vertragspflichten kommt.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor übermittelte Inhalte des Auftraggebers zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen. Im Falle einer Löschung von Daten des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der gespeicherten Daten.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt ein Coaching abzubrechen, wenn der Auftraggeber ablehnend reagiert oder sich trotz zweimaliger Aufforderung nicht mehr zurückmeldet oder die Mitwirkung verweigert. Bricht der Auftraggeber die Beratung ab, erfolgt keine Rückerstattung des Honorars.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise verstehen sich als Bildungsleistungen in der Regel als von der Umsatzsteuer befreit, ansonsten verstehen sich die Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber nimmt die Zahlung an den Anbieter vor. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei der Zahlungsanspruch in voller Höhe erhalten bleibt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben für diesen Fall vorbehalten.

§ 6 Termine / Verschiebung

Sollte der Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder Gründen höherer Gewalt einen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein Alternativtermin angeboten. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Rückerstattung des Auftraggebers, es sei denn der Vertragszweck wird durch die Verschiebung beseitigt.

§ 7 Geheimhaltung

(1) “Vertrauliche Informationen” sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung auf entgangenen Gewinn wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer gibt keine inhaltliche und zeitliche Erfolgsgarantie ab. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. das Bestehen von Prüfungen und Arbeiten) beim Auftraggeber ist nicht geschuldet. Hinweise zu versprochenen Erfolgen in der Beratung dienen lediglich zur Motivation des Auftraggebers. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich Abs. 1 ausgeschlossen.

(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, erfolgt nicht soweit keine Einwilligung vorliegt oder diese zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er bei der Eingabe von personenbezogener Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO: Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung | Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person | Artikel 16 – Recht auf Berichtigung | Artikel 17 – Recht auf Löschung | Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit | Artikel 21 – Widerspruchsrecht | Artikel 22 – Recht auf automatisierte Entscheidungen | Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers wird hingewiesen. Sofern die Kommunikation per Zoom oder einem anderen Videokonferenzanbieter erfolgt, gelten deren Datenschutzbestimmungen ergänzend.

(6) Der Auftragnehmer zeichnet das Vertragsgespräch mit dem Auftraggeber zu Beweiszwecken auf. Vor Beginn der Aufnahme wird der Auftraggeber darüber aufgeklärt und um Zustimmung gefragt. Die Aufzeichnung darf der Auftragnehmer für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren speichern.

§ 10 Urheberrechte des Auftragnehmers

(1) Vom Auftragnehmer erstellte Inhalte, die dem Auftraggeber übermittelt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Das bedeutet, dass sie vom Auftraggeber nicht reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vor.

(2) Die Nutzungsrechte werden nicht ausschließlich gewährt und stehen unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung.

(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. für den vereinbarten Nutzungszeitraum ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien, Auswertungen und Analysen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags.

(4) Eine Weitergabe der bereitgestellten Materialien, Zugänge, Login-Daten und Inhalte von Mitgliederplattformen oder Schulungsmaterialien an nicht vom Auftragnehmer autorisierte Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro verwirkt. Der Auftragnehmer behält sich vor, darüber hinaus weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(5) Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte des Auftragnehmers werden zivilrechtlich verfolgt und können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.

§ 11 Widerruf

(1) Das Widerrufsrecht erlischt nach 14 Tagen oder mit Zugang zum Login-Bereich. Der Auftraggeber stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass der Dienstleister mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und bestätigt seine Kenntnis, dass durch seine Zustimmung das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Berlin soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers einverstanden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


Stand: Oktober 2025